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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MENSCHEN IM VERTRIEB Beratungs GmbH (Stand April 2023)

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Menschen im Vertrieb Beratungs GmbH (in der Folge: „Menschen im Vertrieb“) und einem Kunden, Bewerber oder Trainingsteilnehmer (in der Folge: „Kunde“) abgeschlossenen Verträge:

  • Für die Suche, Vermittlung und Besetzung von Dienstnehmern im Vertrieb (Recruiting), inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie z. B. der Schaltung von Inseraten oder Erstattung von Gutachten (Tests, Persönlichkeitsprofilanalysen, Onboardings, Karriereberatungen, etc.).
  • Für Trainings und Coachings von Vertriebsmitarbeitern (Training), inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie z. B. Mystery Shoppings, Rollenspielen oder die Durchführung von Großgruppen-Workshops (Wintegration).
  • Für die Beratung zu Vergütungsthemen von Dienstnehmern (Vergütung), inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bzw. Einführung und Installation von Vergütungs-Software-Tools.

Menschen im Vertrieb kontrahiert ausschließlich zu den vorliegenden AGB´s und weist Bestimmungen in AGB´s des Kunden, die von den vorliegenden AGB´s abweichen und von Menschen im Vertrieb nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, zurück.

Das Zustandekommen eines Vertrages mit Menschen im Vertrieb richtet sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen; insbesondere kommt daher ein Vertrag mit Menschen im Vertrieb, durch Unterschrift des Kunden auf einem Angebote oder einer Auftragsbestätigung von Menschen im Vertrieb, oder durch eine mündliche Zusage oder ein einfaches Mail des Kunden, zustande, wenn Menschen im Vertrieb diese Zustimmung des Kunden ausdrücklich annimmt.
Angebote von Menschen im Vertrieb sind bis vier Wochen nach deren Abgabe bindend.

§ 2 Umfang der Beauftragung / Stellvertretung

Der Umfang einer konkreten Beauftragung wird im Einzelfall immer schriftlich vereinbart. Menschen im Vertrieb ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (z. B. externe Trainer) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Menschen im Vertrieb selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen einem etwaigen Dritten und dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, während, sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Menschen im Vertrieb zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen oder Gesellschaften, insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch Menschen im Vertrieb anbietet (siehe §1).

§ 3 Mitteilungspflichten und Haftung

Kunden sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag (Recruiting, Training, Vergütung) notwendigen Daten und Unterlagen unverzüglich und vollständig vorzulegen und Menschen im Vertrieb laufend von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den jeweiligen Auftrag von Bedeutung sind.
Der Kunde sorgt dafür, dass alle relevanten Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Menschen im Vertrieb, von deren Tätigkeit informiert werden.

§ 4 Besondere Bestimmung für das Recruiting

Leistungsgegenstand des Recruitings ist die Suche, Auswahl und Vorstellung (Namhaftmachung) eines dem Auftrag (Anforderungsprofil), entsprechenden Bewerbers durch Menschen im Vertrieb.
Darüber hinaus gehende Leistungen (wie z. B. Inseratenschaltung, Gutachten etc.) sind gesondert zu vergüten.
Der Kunde ist verpflichtet, gemäß des jeweils vereinbarten Prozentsatzes pro Position (Gesamthonorar), vom Bruttojahreszielgehalt, inkl. aller variablen Bezüge (= Bemessungsgrundlage des gesuchten Kandidaten), bei Auftragserteilung, eine erfolgsunabhängige Commitment-Gebühr iHv ca. 1/3 des Gesamthonorars, sowie bei Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit einem von Menschen im Vertrieb nominierten Bewerber, die restlichen 2/3 des Gesamthonorars, zu bezahlen.

Findet Menschen im Vertrieb mit dem Auftrag bzw. dem vereinbarten Profil, übereinstimmende Bewerber und werden diese vom Kunden eingestellt, übernimmt Menschen im Vertrieb keine Haftung bzw. Gewähr für die Qualität bzw. das Verhalten der vermittelten Person. Insbesondere haftet Menschen im Vertrieb nicht für Arbeitsergebnisse der nominierten Bewerber und nicht für Schäden, die dieser in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder durch seine Unpünktlichkeit, sein Nichterscheinen oder sein sonstiges Fehlverhalten entstehen. Der Kunde hat Menschen im Vertrieb von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter immer schad- und klaglos zu halten.

Der Kunde ist verpflichtet, die Qualifikation des Bewerbers immer zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich Rüge zu erstatten; Menschen im Vertrieb haftet aber lediglich für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehler.

Wird das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem von Menschen im Vertrieb vorgeschlagenen Mitarbeiter und dem Auftraggeber in den ersten sechs Monaten nach Dienstantritt aufgelöst, so leistet Menschen im Vertrieb einen einmaligen kostenlosen Such- und Auswahlprozess für dieselbe Position (Garantie), sofern die Beauftragung zur Nachbesetzung binnen höchstens vier Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt.

§ 5 Datenschutz und Verschwiegenheit

Der Kunde, speziell im Recruiting, ist verpflichtet, sämtliche Informationen über von Menschen im Vertrieb vorgeschlagene Bewerber absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Entsprechendes gilt für Bewerber hinsichtlich der vom Kunden erhaltenen Informationen.

Menschen im Vertrieb verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede vertrauliche Information (z. B. Geschäftszahlen, Produkte oder Lösungen) über den Kunden.

Sämtliche darüber hinausgehende Regelungen bzgl. Datenschutz und Datennutzung, speziell für unsere Bewerber, sind unter folgendem LINK: https://menschen-im-vertrieb.talention.com/datenschutz ersichtlich.

§ 6 Sicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und sie verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Menschen im Vertrieb zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 7 Berichterstattung / Berichtspflicht

Menschen im Vertrieb verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter, dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunden Bericht zu erstatten. Der Kunde erhält nach Beendigung des jeweiligen Projektes, einen Schlussbericht bzw. einen Trainingsbericht, der auch mündlich, in Form einer Besprechung mit dem Kunden, erfolgen kann. Menschen im Vertrieb ist bei der Herstellung des vereinbarten Berichtes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Menschen im Vertrieb ist dabei an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

§ 8 Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von Menschen im Vertrieb und seinen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Trainingsunterlagen, Übungsvorlagen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Software-Tools, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben immer bei Menschen im Vertrieb. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Menschen im Vertrieb zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung des Werkes eine Haftung von Menschen im Vertrieb – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt Menschen im Vertrieb zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 9 Gewährleistungen

Menschen im Vertrieb ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an der eigenen Leistung zu beheben. Menschen im Vertrieb wird dem Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Kunden erlischt spätestens nach vier Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

§ 10 Haftung / Schadenersatz

Menschen im Vertrieb haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle eines groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

§ 11 Honorare

Nach Vollendung des jeweiligen Projektes erhält Menschen im Vertrieb ein Honorar gemäß der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung. Menschen im Vertrieb ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung sofort fällig. Menschen im Vertrieb wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, insbesondere KM-Geld (mind. 0,55€ pro KM) etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

Unterbleibt die Ausführung des Beratungsauftrages aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Menschen im Vertrieb, so behält Menschen im Vertrieb den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das Projekt zu erwarten gewesen wären, abzüglich der ersparten Aufwendungen, zu leisten.

§ 12 Elektronische Rechnungslegung

Menschen im Vertrieb ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

§ 13 Dauer des Vertrages

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des jeweiligen Projektes. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von Menschen im Vertrieb weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Erbringung der Leistung, eine taugliche Sicherheit leistet und diese schlechten Vermögensverhältnisse Menschen im Vertrieb bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sofern in den Mitteilungen, Verträgen und Informationen von Menschen im Vertrieb nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche angegebenen Beträge exklusive der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Menschen im Vertrieb ist immer Graz. Es gilt österreichisches Recht.

Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den durch die unwirksame Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreicht und rechtswirksam ist.

Zur leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet; das betreffende Wort bezieht sich jedoch immer auf beide Geschlechter.